Finanzstrafverfahren

Starke Verteidigung

Bei Verdacht auf Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben können Finanzbehörden ein Finanzstrafverfahren einleiten. Das ist eine Form des Strafverfahrens, die eine strafrechtliche Verurteilung zur Folge haben kann.

Großteils werden diese Verfahren von Verwaltungsbehörden und nicht von Gerichten abgewickelt. Wir verteidigen Sie in verwaltungsbehördlichen Verfahren und unterstützen Sie umfassend in dieser heiklen Situation. Wir bereiten Sie auf den Umgang mit den Finanzbehörden, den Ablauf und eventuelle Hausdurchsuchungen vor, besprechen die Notwendigkeit einer Selbstanzeige, erstellen die Schriftsätze und ergreifen die notwendigen Rechtsmittel.

Eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie wirkt sich positiv auf den Ausgang des Finanzstrafverfahrens und das Strafausmaß aus.

Ihr Steuerberater ist Ihr Verteidiger im Finanzstrafverfahren.

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