Steuerpflicht ja oder nein
Vereine unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Sie müssen demnach Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gebühren und Abgaben bezahlen. Außer sie sind steuerlich begünstigt.
Steuerliche Begünstigungen können nur von Vereinen in Anspruch genommen werden, die ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen. Sie sind Vereinsmitglied und organisieren Bälle, Feste oder Ähnliches? Wir klären Sie über steuer- und abgabenrechtliche Konsequenzen auf, übernehmen Buchhaltung, Lohnverrechnung und die Erstellung des Jahresabschlusses für den Verein, beraten arbeits- und sozialversicherungsrechtlich und beziehen dabei die Vereinsmitglieder und nahestehende Personen immer mit ein.
Ihr Steuerberater ist Ihr Vereinsexperte.