Aktuelle Prüfungsfälle zeigen, dass die Sachbezugsregelung für sogenannte Spezialfahrzeuge ins Visier der Finanz gerückt ist. Auslöser war, dass ein zusätzlicher Satz im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass hinzugefügt wurde.
Bisher war in den Lohnsteuerrichtlinien geregelt, dass für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Sachbezug angesetzt werden musste, wenn es sich um ein sogenanntes Spezialfahrzeug handelt. Bei solchen Fahrzeugen wurde eine private Nutzung aufgrund ihrer Ausstattung praktisch ausgeschlossen. Dies sind z.B. ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauten Werkbänken, Busse – die privat nicht verwendet werden dürfen, die jedoch nach der Dienstverrichtung nach Hause genommen werden dürfen.
Nunmehr wurde folgender Satz eingefügt „Insofern das Spezialfahrzeug anderweitig privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen.“
Die Lohnabgabenprüfer stehen nunmehr am Standpunkt, dass unter Berufung „auf die Erfahrungen des täglichen Lebens“ von einer zumindest gelegentlichen teilweisen privaten Nutzung auszugehen ist.
Da für solche Spezialfahrzeuge zumeist kein lückenloses Fahrtenbuch vorliegt, gehen die Prüfer unter Einbeziehung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von einem vollen Sachbezug aus.
Tipp: Wer sicher gehen möchte, führt daher ein Fahrtenbuch auch für Spezialfahrzeuge.