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Energiekostenpauschale 2 beantragen

Seit 20. Juni 2024 können Klein- und KleinstunternehmerInnen neuerlich eine Energiekostenpauschale in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 beantragen.

Die Energiekostenpauschale 2 funktioniert ähnlich wie jene im Vorjahr. Sie brauchen Ihre ÖNACE-Kennzahl und einen USP-Zugang. Einreichen können Sie bis 8. Aug. 2024, 12:00 Uhr. Alle Infos und Details finden sich wieder auf www.energiekostenpauschale.at.

Voraussetzungen

  1. Bestehendes Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich
  2. Jahresumsatz 2023: muss zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 gelegen haben.
  3. De-minimis-Beihilfen: in den letzten drei Jahren nicht mehr als EUR 300.000,00 erhalten.
  4. ÖNACE-Branchenkennzahl: Diese finden Sie im Unternehmensserviceportal (USP).
  5. ID-Austria: Für den Einstieg ins USP.
  6. USP-Zugang: Dort wird beantragt.

Auf https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck können Sie überprüfen, ob Ihre ÖNACE-Kennzahl grundsätzlich antragsberechtigt ist. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen (damit sind nicht die ÖNACE Codes 66220 und 66190 gemeint), Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Antrag auf dem Unternehmensserviceportal (USP): Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

FAQs: In den Frequently Asked Questions auf www.energiekostenpauschale.at finden sich Antworten auf vielen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung. So wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.

.📞 Hotline:
Tel.: +43 720 343 665 128
Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr
Fr 8:30 – 17:00 Uhr