Betrüger verrechnen Umsatzsteuern im Kreis, führen diese nicht ab, aber holen sich gleichzeitig die Vorsteuern zurück. Dies gelingt vor allem dann, wenn ein gutgläubiger Unternehmer involviert ist – mit fatalen Folgen für diesen.
Methode Karussellbetrug
Hierbei sucht sich eine Betrügerbande ein Unternehmen und schließt ein Liefergeschäft ab.
Der erste Betrüger (B1) verrechnet z.B. an einen Österreicher (Ö) eine Ware oder Dienstleistung. Der Österreicher hat nichts weiter zu tun, als die Ware an den zweiten Betrüger (B2) mit einem kleinen Aufschlag weiter zu verrechnen. Der Aufschlag ist die Gewinnspanne für Ö.
Für die Leistung B1 an Ö macht Ö den Vorsteuerabzug geltend, da er an B1 den vollen Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer bezahlt hat. B1 führt aber die Umsatzsteuer niemals ab. Bis das Finanzamt prüft, ist B1 verschwunden.
Oft sind in einer solchen Kette mehrere Betrüger in unterschiedlichen Ländern beteiligt und die Rechnungskette endet wieder bei B1, was dem Karussellbetrug seinen Namen einbringt.
Die Betrügerbande erzielt im vorliegenden Beispiel die Vorsteuer abzüglich des kleinen Aufschlags für Ö als Gewinn aus der Gaunerei. Den europäischen Finanzverwaltungen entgehen so jedes Jahr Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.
Kein Vorsteuerabzug für Ö
Der Vorsteuerabzug kann verwehrt werden, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der Umsatz mit einem Finanzvergehen im Zusammenhang steht. Dabei kann das Finanzvergehen auch einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betreffen.
Aber selbst wenn Ö nichts von dem Betrug wusste, entfällt der Vorsteuerabzug, wenn mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Betrug hätte entdeckt werden können. Hier heißt es, bei verdächtigen Hinweisen aufmerksam zu werden und genau zu prüfen. Diese wären beispielsweise:
- Es wird ein Liefergeschäft vorgeschlagen, bei dem der Lieferant auch gleich den Kunden bekanntgibt.
- Vertragspartner ist in der Branche unbekannt oder neu gegründet
- Adresse gibt es nicht oder ist ein Büroservice bzw. Briefkasten
- kein Internetauftritt, nur über Mobiltelefon erreichbar
- der Gesellschaftszweck im Firmenbuch ist ein anderer als das angestrebte Geschäft
- Barzahlung von höheren Beträgen
- Bankkonto in einem anderen Land als Geschäftsadresse
- Zweifel an UID-Nummer oder steuerlicher Registrierung
- hohe Provisionen
👉🏻 Wenn man trotz eines Verdachtsmoments das Geschäft abschließt, sollte man unbedingt dokumentieren, wie man diesen untersucht und entkräftet hat.