Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde ein Pauschalfördermodell versprochen. Mit der Energiekostenpauschale – abgewickelt durch die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) – sollen Unternehmen je nach Branche und Umsatz zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00 an Förderung erhalten.
Der Umsatz muss zwischen EUR 10.000,00 und EUR 400.000,00 in 2022 betragen haben. Ein Nachweis der Energieintensität ist nicht erforderlich.
Ab 17. April 2023 soll man sich für einen Selbst-Check bei der FFG anmelden können und sodann eine Checkliste mit Informationen zum weiteren Antragsprozess erhalten. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung soll bereits kurz danach erfolgen.
Tipp zur Vorbereitung
Das können Sie jetzt schon vorbereiten, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:
Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur besorgen.
Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) einrichten.
Im USP überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung hat und alle anderen Angaben korrekt sind.
Forschungsförderungsgesellschaft (FFG): Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen