Unternehmen und Private bekommen bis zu EUR 850,00 Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren. Ein Überblick: Welche Räder werden gefördert?
– (E-)Transportrad: muss mind. 80 kg Ladung transportieren
können und die Leistung ist mit maximal 600 Watt begrenzt.
Die Geschwindigkeit darf max. 25 km/h betragen.
– (E-)Faltrad: ist ein für die Mitnahme als Gepäckstück konzipiertes
Fahrrad.
Die maximalen Abmessungen dürfen im
gefalteten Zustand 110 x 80 x 40 cm nicht überschreiten.
– E-Fahrräder: sind nur förderbar für Betriebe, Vereine,
Gebietskörperschaften und Gemeinden ab fünf Stück
Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Höhe der Förderung
Notwendige Unterlagen in elektronischer Form
- Rechnung für die Anschaffungskosten
- Unterfertigtes Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern beim Kauf elektrisch betriebener Fahrräder
- Nachweis des Besitzes einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – Öffi Jahresnetzkarte bei (E-)Falträdern für Privatpersonen (als Selbstauskunft)
- Meldezettel bei Privatpersonen
www.umweltfoerderung.at
Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen
Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
Liste der förderungsfähigen Falträder