Wer heuer noch Steuern sparen will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge haben.
Wesentliche Unterschiede
IFB | inv. GFB | |
Für wen nutzbar? | – Einzelunternehmen – Personengesellschaften – Kapitalgesellschaften wie, z.B. GmbH | – Natürliche Personen – auch als Mitunternehmer – nicht für GmbHs |
Prozentsatz | 10 % bzw. 15 % (Öko) | 13 % – 4,5 % |
Basis | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Gewinn |
Maximaler Freibetrag | EUR 100.000,00 bzw. EUR 150.000,00 (Öko) | EUR 46.400,00 |
– dafür notwendige Investition | EUR 1 bzw. EUR 1,5 Mio. (Öko) | EUR 46.400,00 |
– dafür notwendiger Gewinn | Höhe unerheblich | EUR 583.000,00 |
Welche Investitionen werden gefördert? | -Anlagevermögen – abnutzbar – neu – mind. 4 Jahre genutzt – im Inland | |
Gebäudeinvestitionen? | nein | ja |
Unkörperliche Wirtschaftsgüter? | ja (bestimmte) | nein |
Wertpapiere? | nein | ja (§ 14-Wertpapiere) |
Bei Verlust möglich? | ja | nein |
Wahlrecht: Für ein und dasselbe Wirtschaftsgut kann entweder der IFB oder der investitionsbedingte GFB in Anspruch genommen werden.
Den GFB-Grundfreibetrag bis EUR 33.000,00 Jahresgewinn erhält man auch ohne Investition (15 % damit max. EUR 4.950,00). Daher sollten Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften den IFB auf Investitionen geltend machen, wenn sie einen Gewinn über EUR 33.000,00 prognostizieren.
Wer den steuerlichen Absetzbetrag optimieren möchte, kann für den IFB förderbare Sachgüter (vorzugsweise im Bereich Ökologie) anschaffen und für den inv. GFB in förderbare Wertpapiere investieren. Welche das sind, teilt Ihnen Ihre Bank mit.
Kapitalgesellschaften wie GmbHs können ohnehin nur den IFB in Anspruch nehmen. Vermieterinnen und Vermieter können keinen der beiden Freibeträge ausnutzen.
Öko-Investitionen: Für den erhöhten Öko-IFB sind Investitionen in z.B. E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen möglich. Auch Investitionen, für die eine Umweltförderung der Kommunalkredit, nach Umweltförderungsgesetz oder nach Klima- und Energiefondsgesetz gewährt wird, zählen dazu.
👉🏻Tipp: Für Investitionen bis EUR 50.000,00 genügt es plausibel zu erklären, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.
Rechtzeitig ordern: Für den IFB und den inv. GFB muss das Wirtschaftsgut übergeben worden sein (Verfügungsmacht). Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Denken Sie auch bei der Wertpapierorder, dass die Wertpapiere bis 31.12. auf dem Depot liegen müssen.
📙 Weitere Informationen
Unternehmensserviceportal: Investitionsfreibetrag
Unternehmensserviceportal: Gewinnfreibetrag