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© Stock Birken

Ab einem Jahreseinkommen von EUR 66.612,00 muss der Klimabonus 2024 versteuert werden. Dies erfolgt automatisch mit der Veranlagung.

Klimabonus
Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate in Österreich haben – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Er beträgt im Jahr 2024 je nach Wohnsitz zwischen 145 und 290 Euro. Kinder bis zum 18. Lebensjahr erhalten die Hälfte.

Steuerpflichtig ab EUR 6.600,00 Monatsbrutto
Ab 2024 müssen Personen mit einem Jahreseinkommen über EUR 66.612,00, das entspricht einem Brutto-Monatsgehalt von rd. EUR 6.600,00, den Klimabonus versteuern. Ausbezahlt wird zwar der volle Betrag, bei der Veranlagung wird Betroffenen jedoch der Klimabonus als steuerpflichtiges Einkommen hinzugerechnet. Bei einem Jahreseinkommen von EUR 66.612,00 beginnt der Grenzsteuersatz von 48 %. Somit bleibt Besserverdienenden nur rund die Hälfte des Klimabonus über.

Für die automatische Berechnung wird es eine Datenübermittlung ans Finanzministerium geben. Bei einer steuerlichen Veranlagung – egal ob antraglos oder über eine Steuererklärung – wird daher geprüft, ob der Klimabonus zusteht. Dadurch kann es auch zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn ansonsten keine Steuerabsetzposten angegeben werden.

📙 Weitere Informationen: https://www.klimabonus.gv.at/