Wie jedes Jahr haben wir eine Liste mit den besten Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt:
Abschreibung ausnutzen: Für Investitionen können Sie eine Halbjahres-AfA (Absetzung für Abnutzung), eine degressive Abschreibung oder eine beschleunigte Gebäude-Abschreibung absetzen, wenn das Anlagegut noch vor Jahresende in Betrieb genommen wird.
👉🏻 Hinweis: Wer nach Unternehmensrecht (UGB) bilanziert, kann die degressive Abschreibung nur dann steuerlich nutzen, wenn auch unternehmensrechtlich degressiv abgeschrieben wird.
Sofortabsetzung ausnutzen durch Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 1.000,00 exklusive Umsatzsteuer können Sie im Jahr der Anschaffung sofort absetzen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, weil Sie z.B. Kleinunternehmer oder Arzt sind, dann gilt die Investition inklusive Umsatzsteuer als 1.000-Euro-Grenze.
👉🏻 Tipp: Wer den Gewinn- oder Investitionsfreibetrag nutzen möchte, muss auf mindestens vier Jahre abschreiben.
Natürliche Personen: Gewinnfreibetrag prüfen: Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % vom Unternehmensgewinn und betrifft natürliche Personen (nicht für GmbHs). Bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,00 sind es 15 % – und damit können Sie bis zu EUR 4.950,00 absetzen ohne dafür etwas zu tun. Bei einem höheren Gewinn können Sie vor Jahresende z.B. in Wertpapiere investieren, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag von bis zu 13 % auszunutzen. Fragen Sie Ihre Bank nach einer Liste der § 14-Wertpapiere. Auch öffentliche Anleihen von Bund, Ländern und Gemeinden sind erlaubt. Wer den Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, kann keinen investitionsbedingten Gewinnfreibetrages absetzen.
Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2024, damit Sie rechtzeitig ordern können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Investitionsfreibetrag (IFB): Der Investitionsfreibetrag führt zu einer weiteren Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zusätzlich zur normalen Abschreibung. Für normale Investitionen beträgt der IFB 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, für Investitionen im Bereich Ökologie gibt es immerhin 15 %. Allerdings kann das Wirtschaftsgut dann nicht für den investitionsabhängigen Gewinnfreibetrag verwendet werden. Optimierer kaufen Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag und nutzen „andere“ Investitionen für den Investitionsfreibetrag (IFB). Wer den Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, kann keinen IFB nutzen.
👉🏻 Tipp: Für E-Fahrzeuge gibt es 15 % IFB.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Ausgaben und Einnahmen verschieben: Wenn Sie noch heuer Rechnungen bezahlen, verringern Sie das steuerpflichtige Einkommen. Gleiches gilt, wenn Ihre Kunden erst nächstes Jahr bezahlen. Die Bezahlung der erwarteten Nachzahlung in der Sozialversicherung ist noch heuer absetzbar, wenn sie seriös auf Basis einer Prognoserechnung geschätzt wird. Auch Vorauszahlungen sind möglich. Zwei Punkte sollten Sie allerdings beachten:
1. Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben werden dem Jahr zugerechnet, in das sie wirtschaftlich gehören, wenn sie 15 Tage rund um den Jahreswechsel gezahlt werden.
2. Vorauszahlungen für Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten sind nur für das laufende und nächste Jahr gültig. Wer zwei Jahre vorauszahlt, muss aufteilen. Beiträge an die SVS die in infolge einer Hinaufsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben werden, können ebenfalls steuerlich wirksam vor dem Ende des Kalenderjahrs bezahlt werden.
Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer:innen 2024: Die Umsatzgrenze von EUR 35.000,00 ist eine Nettogrenze. Wenn Sie Leistungen erbringen, die grundsätzlich mit 20 % USt besteuert werden, beträgt die relevante Kleinunternehmergrenze tatsächlich EUR 42.000,00 pro Jahr. Beim 10-prozentigen Steuersatz sind es EUR 38.500,00, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Bestimmte steuerfreie Umsätze (z.B. Umsatz aus ärztlicher Tätigkeit) fallen nicht in die Kleinunternehmergrenze. Achtung: Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass für die Kleinunternehmergrenze die verrechenbaren Beträge der ausgeführten Leistungen zählen (und nicht die vereinnahmten Entgelte). Damit wirkt sich ein Verschieben der Bezahlung einer erbrachten Leistung ins nächste Jahr nicht auf die Grenze im heurigen Jahr aus.
👉🏻 Info: ab 2025 ändert sich die Umsatzgrenze auf EUR 55.000,00 brutto und es gibt zusätzliche Erleichterungen bei der Regelung.
Einkommensteuergrenze für Kleinunternehmer:innen: Diese Pauschalierungsmöglichkeit gibt es bis maximal EUR 40.000,00 Jahresumsatz und für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbetrieb. Kleinvermietungen können die Pauschalierung nicht nutzen – ebenso wenig wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder Stiftungsvorstände. Die Pauschalierung kann unabhängig von der Kleinunternehmer-Befreiung in der Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden. Dienstleistungsunternehmen können 20 % der Betriebseinnahmen als Ausgaben absetzen, bei allen anderen Betrieben sind es 45 %. Hinsichtlich Nettogrenze und Toleranzregel gelten die gleichen Regeln wie in der Umsatzsteuer.
👉🏻 Tipp: Da sich die Grenze auf die vereinnahmten Entgelte bezieht, kann es sinnvoll sein, Umsätze ins Folgejahr zu verschieben.
GSVG-Befreiung für Kleinunternehmer: Kleinunternehmer sind von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreit. Dazu muss der Antrag bis Jahresende bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eintreffen.
Voraussetzungen:
- Gewinn max. Geringfügigkeitsgrenze (2024: EUR 6.221,28) und
- Jahresumsatz max. EUR 35.000,00 und
- innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als 12 Monate GSVG-/FSVG-Pflichtversicherung oder über 60 Jahre alt oder über 57 Jahre alt und innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung die erwähnten Einkommens- und Umsatzkriterien erfüllt
Bücher und Aufzeichnungen aus 2017 vernichten: Schaffen Sie Platz! Denn Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2017 dürfen mit Jahresende vernichtet werden. Dann läuft die Aufbewahrungspflicht von sieben Jahren ab. Weiterhin aufheben müssen Sie:
- Unterlagen für ein anhängiges Abgabenverfahren
- Aufzeichnungen und Unterlagen zu Grundstücken (12 oder 22 Jahre). Wir empfehlen jedoch sie ewig aufzubewahren (wegen der Immobilienertragsteuer).
- Unterlagen für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Sie Parteistellung haben
- Lohnverrechnungs-Unterlagen (z.B. für die Erstellung eines Dienstzeugnisses)
- Unterlagen für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) müssen Sie 10 Jahre aufbewahren.
- Unterlagen im Zusammenhang mit Corona-Förderungen, Energiekostenzuschuss: 10 Jahre (relevant ab 2020)
👉🏻 Tipp: Steigen Sie auf elektronische Belege und papierloses Buchen um. Sie können Papierbelege einscannen oder gleich elektronisch erstellen bzw. empfangen. Wichtig: Die Belege müssen so archiviert sein, dass eine inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ende der Aufbewahrungspflicht möglich ist. Wir beraten Sie hier gerne!
Gruppenantrag an das Finanzamt schicken: Für GmbHs lohnt es sich zu prüfen, ob Ihnen ein Tochterunternehmen für das Jahr 2024 einen Verlust bescheren wird. Mit der Gruppenbesteuerung ist es möglich, Gewinne und Verluste von beteiligten Gesellschaften zu addieren und daraus die Körperschaftsteuer zu berechnen. Verluste wirken sich dadurch sofort auf die Steuerlast aus. Auch Verluste ausländischer Töchter dürfen abgezogen werden.
👉🏻 Voraussetzung: Ein schriftlicher Antrag bis zum 31.12.2024 an das Finanzamt, wenn Sie noch Verluste aus 2024 mit Gewinnen gegenverrechnen wollen. Die Gruppe gilt dann für mindestens drei Jahre.
Selbständige mit Kind: Abgrenzung Kinderbetreuungsgeld aus 2022: Wer im Jahr 2022 Kinderbetreuungsgeld bezogen hat und daneben noch etwas verdient hat, sollte die Zuverdienstgrenze im Auge behalten. Für Einkünfte außerhalb eines Dienstverhältnisses kann man noch bis zum Jahresende eine Abgrenzung an die Krankenkasse schicken. Dann werden nur die Monate mit Kinderbetreuungsgeld geprüft.